Ehevertrag
Was wäre, wenn…?
Wer den Bund fürs Leben schließt, ist voller Euphorie und Zuversicht. Doch die Realität zeigt: Nicht jede Ehe hält ewig. Das ist leider so. Ehepaare (auch zukünftige) können in einem Ehevertrag regeln, was im Fall der Fälle mit Vermögen (Immobilien, Firmenanteilen, Erbschaften), Rentenansprüchen etc. passieren wird. Auch die Art und Höhe eines nachehelichen Unterhalts kann in einem notariellen Ehevertrag fixiert werden.
So leben die Eheleute ohne Abschluss eines Ehevertrages im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute können den Güterstand jedoch durch Ehevertrag abändern und im Übrigen die Zugewinngemeinschaft beibehalten (sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft). Eine verbreitete Gestaltungsmöglichkeit ist hierbei, den Zugewinnausgleich für den Fall auszuschließen, dass der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod oder durch Ehevertrag beendet wird, insbesondere im Fall der Scheidung der Ehe. Der Vorteil dieser Regelung im Vergleich zur Gütertrennung ist, dass ein Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung unterbleibt, jedoch im Todesfall im Versorgungsinteresse des länger lebenden Ehegatten vor allem aus steuerlichen Gründen bleibt. Der Zugewinn unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Verhindert wird zudem, dass sich Pflichtteilsansprüche von Kindern oder anderen Abkömmlingen erhöhen.