Immobilienrecht

Kauf und Verkauf von Immobilien

Das Immobilienrecht regelt den Kauf und Verkauf von Immobilien wie Häusern (bebaute Grundstücke), unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Firmengebäuden und Erbbaurechten. Auf der Grundlage von Kaufverträgen, Bauträgerverträgen oder Übergabeverträgen erfolgen die entsprechenden Einträge im Grundbuch. Die Bestellung von Grundpfandrechten, insbesondere von Grundschulden, sind bei der Finanzierung von Immobilien in der Regel erforderlich. Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Aufteilung des Nachlasses unter den Erben und Vermächtnisnehmern kann die Übertragung von Immobilien eine bedeutende Rolle spielen.

Themen des Immobilienrechts

Bauträgerverträge

Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Der Verkäufer eines Grundstücks ist gleichzeitig der Bauunternehmer, der auf dem Grundstück das Gebäude errichtet.

Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

Wohnungs- und Teileigentum wird vielfach bei Mietshäusern begründet, um die so entstehenden einzelnen Wohnungen rechtlich zu verselbstständigen und gegebenenfalls wirtschaftlich besser verwerten zu können.

Erbbaurecht

Beim Kauf einer Immobilie werden Interessenten manchmal mit der Tatsache konfrontiert, dass die Immobilie auf einem Erbbaugrundstück steht. Das bedeutet, dass der aktuelle Besitzer zwar Eigentümer der Immobilie ist, das Grundstück aber einem anderen als Eigentümer gehört. Dabei kann es sich bei dem Grundstückseigentümer z. B. um Kommunen oder Kirchengemeinden oder auch um Private handeln. Besondere Regelungen gelten für die Begründung, den Kauf und die Aufhebung von Erbbaurechten.

Grundbuch, Einträge und Löschungen

Die Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstück sind im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch werden weitere Rechte und Pflichten, etwa Grundschulden notiert.
Die Löschung von Grundbucheinträgen kann erfolgen, wenn der Berechtigte sie bewilligt und die Löschung vom Eigentümer beantragt wird. Im Falle der Löschung einer Grundschuld etwa kann dies insbesondere dann erfolgen, wenn das durch die Grundschuld besicherte Darlehen zurückgezahlt ist. Die zur Löschung erforderliche Bewilligung des Grundschuldgläubigers und die Zustimmung der Eigentümer müssen notariell beglaubigt werden.

Grundpfandrecht/Grundschuld

Wenn Sie zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie ein Darlehen aufnehmen, verlangt der Gläubiger eine Sicherheit, insbesondere für den Fall, dass die vereinbarten Raten nicht geleistet werden. Das geschieht in der Regel in Form einer Grundschuld (oder eines anderen Grundpfandrechts), das im Grundbuch eingetragen wird.

Kauf und Verkauf einer Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erfordert die Gestaltung des Kaufvertrags weitere Inhalte, die beim Kauf eines Grundstücks keine Rolle spielen.

Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken

Kaufverträge über Immobilien und Grundstücke bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar berät die Vertragspartner, prüft die Konditionen auf Rechtssicherheit und übernimmt die Formulierung und Abwicklung des Kaufvertrags inklusive behördlicher Genehmigungen und Grundbucheinträge.

Kaufvertrag über ein Mietshaus

Bei einem Kaufvertrag über ein Mietshaus ist besonderer Augenmerk auf die Mietverhältnisse zu legen, die für Ertrag des Objekts wesentlich sind.

Notarielle Beurkundung, Vollzug und Beglaubigung

Der Rechtsverkehr setzt besonderes Vertrauen in die Begleitung und den Vollzug eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Die notarielle Beurkundung, der Vollzug und die Beglaubigung sind strengen Vorschriften unterworfen, die einzuhalten sind.

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