Familienrecht

Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie miteinander verbunden sind

Mit Eheverträgen (insbesondere mit Vereinbarungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt) sowie Regelungen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft können Vorkehrungen getroffen werden, die im Krisenfall streitvermeidend sein können. Auch im Falle einer Trennung und späteren Scheidung der Eheleute kann eine Scheidungs- und Getrenntlebensvereinbarung sinnvoll sein. Hier kann auch geregelt werden, was mit einer gemeinsamen Immobilie geschehen soll.

Wenn Kinder zur Familie gehören, stellen sich weitere Fragen. Was passiert im Falle einer Trennung? Wo bleiben die (minderjährigen) Kinder, wenn ein oder im schlimmsten Fall beide Elternteile sterben? Heutzutage gibt es neben dem klassischen Modell der verheirateten Eltern mit ehelichem Kind oder Kindern weitere Lebensgemeinschaften wie Patchworkfamilien, in denen zwei Elternteile mit Kind/Kindern eine neue Familie gründen, oder Regenbogenfamilien, in denen homosexuelle Partner gemeinsam ein Kind großziehen.

Zum Familienrecht gehören auch Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen und Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Sorgerechts und des Umgangsrechts.

Themen des Familienrechts

Ehevertrag

In einem Ehevertrag (insbesondere mit Vereinbarungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt) können Paare im Vorfeld regeln, was im Fall einer Scheidung mit Vermögen (etwa Immobilien oder Firmenanteile) und Rentenansprüchen etc. passieren soll.

Immobilien

Die Eigentumsverhältnisse von Immobilien sollten klar geregelt werden. Werden Immobilien mit in die Ehe gebracht oder erst im Rahmen der Ehe angeschafft, spielt dies bei einer Scheidung eine große Rolle.

Kinder

In Bezug auf Kinder kann es zunächst um Fragen der Abstammung gehen. Im Falle der Trennung und Scheidung der Eltern sind Fragen des Sorge- und Umgangsrechts und Unterhaltsfragen bedeutsam.

Nachehelicher Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt ist der Unterhalt, den ein Ehegatte nach einer Scheidung dem finanziell schlechter gestellten Partner unter bestimmten Voraussetzungen zahlen muss. Wie hoch der nacheheliche Unterhalt ist und wie lange er gezahlt wird, ist gesetzlich geregelt und hängt von vielen Faktoren ab. Über diese Ansprüche können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung rechtssicher Vereinbarungen getroffen werden.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat der wirtschaftlich schwächere Partner – im Gegensatz zur Ehe – im Falle der Trennung in der Regel keine gesetzlichen Ansprüche auf Altersvorsorge oder Vermögensteilung.

Scheidung

Eine Scheidung kann für alle Beteiligten eine hohe Belastung sein, emotional wie wirtschaftlich. Die wesentlichen Scheidungsfolgen können durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

In einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Ehepaare im Falle einer Trennung bzw. Scheidung die Vermögensverhältnisse, Rechte und Pflichten ab der Trennung bis über die Scheidung hinaus.

Versorgungsausgleich

Im Rahmen einer Scheidung findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Das heißt, dass die während der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt werden. Im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Versorgungsausgleich geregelt und auch ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Zugewinnausgleich

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, sofern in einem Ehevertrag keine andere Regelung getroffen wurde. Im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Güterstand und der Zugewinnausgleich geregelt werden.

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