Gesellschaftsrecht

Ihr Notar für Gesellschaftsrecht in Hannover

Klaus-Dieter Heskamp unterstützt Unternehmen und Gesellschafter bei verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die Gründung von Gesellschaften, Änderungen von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüsse und die Übertragung von Geschäftsanteilen.

Auch bei Umwandlungen, Unternehmensnachfolgen und Anmeldungen zum Handelsregister steht Ihnen das Notariat in Hannover-Bemerode zur Seite. Dabei werden die erforderlichen Dokumente sorgfältig vorbereitet und rechtlich korrekt beurkundet.

Gesellschaften von der Gründung bis zur Auflösung

Kapitelgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH) und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sowie Mischformen wie etwa die GmbH & Co. KG unterliegen den besonderen Regelungen des Gesellschaftsrechts. Das ist vor allem bei der Gründung zu beachten.

Häufig werden Unternehmensanteile verkauft oder übergeben (Unternehmensnachfolge, etwa in Form einer notariellen Abtretung der Geschäftsanteile) oder die Gesellschaftsform wird geändert, etwa wenn eine GmbH in eine AG oder ein Kaufmann in eine GmbH (insbesondere aus Haftungsgründen) umgewandelt wird.

Im privaten Bereich kommt das Gesellschaftsrecht ebenso zum Tragen. Mitglieder einer Familie können eine Immobiliengesellschaft oder eine Familiengesellschaft, etwa in Form einer GbR oder einer KG, gründen, um den gemeinsamen Besitz zu halten und zu verwalten.

Personengesellschaften

Bei einer Personengesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften hier die Gesellschafter (mit Ausnahmen) persönlich und unbeschränkt.
Dazu gehören:

Kapitalgesellschaften

Auch die Kapitalgesellschaft ist der Zusammenschluss von Personen zum Erreichen eines Unternehmensziels. Hier ist die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich beschränkt.
Das gilt für:

Mischformen

Hier setzt sich die Gesellschaftsform aus mehreren Gesellschaften (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften) zusammen. Dabei haftet zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin in einer Personengesellschaft. Folgende Gesellschaftsformen sind gängig:

Themen des Gesellschaftsrechts

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) gehört zu den Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und eignet sich als Gesellschaftsform insbesondere dann, wenn für die Erfüllung des Unternehmenszwecks größeres Kapital benötigt wird.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss notariell beurkundet werden. Der Notar formuliert in der Regel bei der Gründung den Gesellschaftsvertrag (Satzung) nach Wunsch der Beteiligten, beurkundet ihn und beglaubigt die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister. Er übermittelt den Antrag elektronisch an das Handelsregister und reicht eine Liste der Gesellschafter dort ein.

Grundstücksverwaltungsgesellschaft/Familiengesellschaft (KG, GbR)

Zur Verwaltung des gemeinsamen Besitzes können insbesondere Privatleute eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft oder eine Familiengesellschaft gründen, bei der ebenfalls das Gesellschaftsrecht zum Tragen kommt. Hier können weitere Zwecke maßgeblich sein, etwa die Vermögensnachfolge oder die Vermögensübergabe unter Nutzung steuerlicher Vorteile.

KG und GmbH & Co. KG

Bei einer Kommanditgesellschaft haftet mindestens einer der Gesellschafter persönlich. Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt. Hier werden die Vorteile der GmbH (Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital, Möglichkeit zur Fremdgeschäftsführung) mit denen der KG (weitreichende Freiheit bei der Satzungsgestaltung) kombiniert.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) handelt es sich um eine Personengesellschaft. Die OHG ist eine beliebte Rechtsform und bietet die Möglichkeit, die Struktur der Gesellschaft weitgehend individuell zu gestalten.

Stiftung

Die Stiftung verfolgt einen bestimmten Zweck mit einem hierzu gewidmeten Vermögen. Die Stiftung als lebzeitiges Rechtsgeschäft kann vor allem dann geeignet sein, wenn andere geeignete Nachfolger nicht zur Verfügung stehen. Eine Stiftung kann des Weiteren auch von Todes wegen bestimmt werden.

Umwandlung

Im Zuge von Umstrukturierungen oder Änderungen der Besitzverhältnisse kommt es häufig zu einer Umwandlung eines Unternehmens, etwa eines eingetragenen Einzelkaufmanns in eine GmbH zur Beschränkung der Haftung.

Unternehmensnachfolge

Die lebzeitige Unternehmensnachfolge befasst sich mit der Frage, wer als geeigneter Nachfolger als Unternehmensträger und -leiter in Betracht kommt, und regelt die damit zusammenhängenden Fragen. Die Unternehmensnachfolge muss  in jedem Fall den steuerlichen Hintergrund im Auge behalten und auch die Vorsorge für Krisenfälle (etwa Betreuungsbedürftigkeit oder Scheidung des Unternehmers) regeln.

Vereine

Auch der Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Es handelt sich um eine privatrechtliche Körperschaft und ist unabhängig vom Bestand der einzelnen Mitglieder. Die Gründung des Vereins sowie Änderungen im Vorstand oder in der Satzung müssen sorgfältig gehandhabt werden, um die gesetzlichen, satzungsmäßigen und registerrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar im Gesellschaftsrecht?

Herr Heskamp sorgt im Gesellschaftsrecht dafür, dass wichtige unternehmerische Entscheidungen rechtlich sicher umgesetzt werden. Er erstellt und beurkundet die erforderlichen Dokumente, erklärt deren rechtliche Folgen und achtet darauf, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zu den Aufgaben des Notars Klaus-Dieter Heskamp im Gesellschaftsrecht gehören unter anderem die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Satzungsänderungen, die Übertragung von Geschäftsanteilen sowie Anmeldungen zum Handelsregister. Darüber hinaus unterstützt er bei Unternehmensumwandlungen.

GmbH gründen – welche Rolle spielt der Notar?

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist grundsätzlich ein gut strukturierter Prozess. Dennoch spielt der Notar im Gesellschaftsrecht eine zentrale Rolle. Ohne seine Beurkundung kann eine GmbH in Deutschland nicht gegründet werden. Bei einer Gründung in Hannover begleitet Sie der Notar Klaus-Dieter Heskamp bei den notwendigen Schritten.

Vor dem Notartermin sollten die Gründer bereits wichtige Entscheidungen getroffen haben. Dazu gehören der Firmenname, der Unternehmenssitz sowie die Anzahl der Gesellschafter. Außerdem muss das Stammkapital festgelegt werden. Für die Gründung einer GmbH beträgt das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital 25.000 Euro. Bei der Gründung muss jedoch nicht immer der gesamte Betrag sofort eingezahlt werden.

Anschließend wird der Gesellschaftsvertrag erstellt. Das Dokument kann gerne in unserer Kanzlei in Hannover-Bemerode notariell beurkundet werden.

Der Gesellschaftsvertrag enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Firmenname und Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsanteile der Gesellschafter
  • Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Gewinnverteilung

Nach der Beurkundung übernimmt Herr Heskamp gemeinsam mit seinem Team die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister. Erst mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Das Team bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und reicht sie elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.

Warum ist eine notarielle Beratung im Gesellschaftsrecht sinnvoll?

Im Gesellschaftsrecht hilft der Notar Klaus-Dieter Heskamp in Hannover und darüber hinaus dabei, die Rollen innerhalb eines Unternehmens klar zu regeln, die Interessen der Gesellschafter zu berücksichtigen und eine rechtssichere Unternehmensstruktur zu schaffen. Bereits bei der Gründung oder späteren Änderungen sorgt eine sorgfältige Gestaltung der Verträge dafür, dass Rechte und Pflichten eindeutig festgelegt sind und spätere Konflikte vermieden werden.

Ein Unternehmen steht täglich im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten, wirtschaftliche Ziele erreicht und die Zusammenarbeit der Gesellschafter klar geregelt werden. Herr Heskamp unterstützt Sie dabei, rechtlich sichere Lösungen zu entwickeln und alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß zu beurkunden. So schaffen Sie eine stabile Grundlage für die Entwicklung Ihres Unternehmens.

FAQ – Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht

Für die Gründung einer Gesellschaft werden verschiedene Unterlagen und Angaben benötigt. Dazu gehören in der Regel Informationen zu den Gesellschaftern, zum Unternehmen und zum Gesellschaftsvertrag. Bei einer GmbH oder UG werden außerdem unter anderem die Geschäftsführer und die Höhe des Stammkapitals festgelegt. Das Notariat von Klaus-Dieter Heskamp in Hannover informiert Sie darüber, welche Unterlagen für die Gründung benötigt werden.

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Gesellschafter, der Haftung und der geplanten Tätigkeit. Auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte können eine Rolle spielen. Der Notar für Gesellschaftsrecht kann Sie über die rechtlichen Besonderheiten der verschiedenen Rechtsformen informieren.

Bei der Gründung einer GmbH oder UG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei bestimmten Änderungen des Vertrags ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Als Notar für Gesellschaftsrecht in Hannover berät Klaus-Dieter Heskamp Sie zu den notwendigen Schritten und informiert Sie darüber, welche Form für Ihre Angelegenheit vorgeschrieben ist.

Ein Notar für Gesellschaftsrecht unterstützt Unternehmen bei wichtigen rechtlichen Vorgängen. Dazu gehören beispielsweise die Gründung einer GmbH, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Gesellschafterbeschlüsse oder die Übertragung von Geschäftsanteilen. Klaus-Dieter Heskamp berät Sie in Hannover zu diesen und weiteren Fragen des Gesellschaftsrechts. Auch die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister übernimmt er für Sie.

Änderungen des Gesellschaftsvertrags müssen rechtlich korrekt vorbereitet und dokumentiert werden. Je nach Gesellschaftsform ist dafür eine notarielle Beurkundung erforderlich. Er erklärt die rechtlichen Folgen der Änderung und kümmert sich um die notwendigen weiteren Schritte.

Änderungen im Handelsregister müssen in der Regel über einen Notar beim zuständigen Registergericht angemeldet werden. Das kann beispielsweise bei einem Wechsel der Geschäftsführung oder einer Änderung des Unternehmenssitzes erforderlich sein. Klaus-Dieter Heskamp unterstützt Unternehmen in Hannover bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.

Bei Fragen zum Gesellschaftsrecht in Hannover steht Ihnen Klaus-Dieter Heskamp gerne zur Verfügung.

Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar beurkundet die Übertragung und prüft die erforderlichen Unterlagen. Anschließend werden die notwendigen Änderungen dokumentiert und, soweit erforderlich, an das Handelsregister übermittelt.

Eine Unternehmensübertragung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Dazu gehören zum Beispiel ein Verkauf, eine Schenkung oder die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, rechtliche und wirtschaftliche Fragen rechtzeitig zu klären. Der Notar Klaus-Dieter Heskamp und sein Team können die erforderlichen Verträge vorbereiten und beurkunden.

Eine Unternehmensnachfolge sollte möglichst frühzeitig geplant werden. Dabei müssen unter anderem die Übertragung des Unternehmens, bestehende Gesellschaftsverträge und die Interessen der beteiligten Personen berücksichtigt werden. Auch steuerliche Fragen können eine Rolle spielen. Herr Heskamp unterstützt bei der rechtlichen Gestaltung und Beurkundung der erforderlichen Verträge.

Eine Umwandlung oder Umstrukturierung kann sinnvoll sein, wenn sich die wirtschaftliche Situation oder die Ziele eines Unternehmens verändern. Gründe können zum Beispiel eine neue Geschäftsstrategie, das Wachstum des Unternehmens oder eine Veränderung der Gesellschafter sein. Auch bei einer Unternehmensnachfolge kann eine andere Rechtsform Vorteile bieten.

Je nach Vorhaben kommen verschiedene Möglichkeiten infrage. Dazu gehören zum Beispiel der Wechsel der Rechtsform, eine Verschmelzung oder eine Aufteilung des Unternehmens. Der Notar unterstützt Sie bei der rechtlichen Gestaltung und übernimmt die notwendigen Beurkundungen und Anmeldungen.

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